AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GeltungsbereichDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Aufträge, die dem Auftragnehmer erteilt werden.
Soweit der Auftraggeber eigene allgemeine oder besondere Regelungen, Bedingungen oder Vertragsklauseln vorschlägt oder verwendet, die von den Regelungen dieses Vertrages oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers abweichen oder diesen widersprechen, gelten ausschließlich die Bedingungen des Auftragnehmers.
Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist nur wirksam, wenn der Auftragnehmer einer etwaigen Regelung oder Bedingung des Auftraggebers ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
Schweigen oder die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer gilt nicht als Zustimmung zu den Bedingungen des Auftraggebers.
2. KundenaufträgeIm Rahmen von Kundenaufträgen erstellt der Auftragnehmer im Auftrag des Auftragsgebers individuelle Aufnahmen.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer ein Angebot schriftlich, per E-Mail oder auf andere Weise unterbreitet und der Auftraggeber dieses Angebot schriftlich oder durch schlüssiges Handeln (z. B. Zahlung oder Terminbestätigung) annimmt.
Das Angebot des Auftragnehmers ist für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen ab dem Datum der Übermittlung verbindlich, sofern im Angebot keine abweichende Bindungsfrist genannt ist.
Die fotografische Arbeit erfolgt digital in Farbe bzw. schwarz/weiß. Die technische und künstlerische Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt im freien Ermessen des Auftragnehmers. Sofern keine speziellen Vorgaben zur Bildgestaltung durch den Auftraggeber gemacht werden, sind Beanstandungen in Bezug auf die künstlerische oder technische Umsetzung ausgeschlossen und begründen keine mangelhafte Leistung durch den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer führt die fotografische Arbeit persönlich aus. Er ist jedoch berechtigt, Hilfspersonen seiner Wahl einzusetzen. Die Auswahl der Bilder erfolgt durch den Auftragnehmer selbst, ebenso die Bilderbearbeitung.
Der Auftraggeber bekommt die vorausgewählten Bilder in Retusche (gilt für das künstlerische Fotoshooting). Bei einem Reportage-Fotoshooting erfolgt die Bildbearbeitung nur in Farbkorrektur; gegen zusätzlich zu vereinbarende Entgelt, können ausgewählte Bilder zusätzlich retuschiert werden.
Die Retusche beinhaltet das Entfernen sichtbarer vorübergehender Veränderungen im Erscheinungsbild, wie Hautunreinheiten, Rötungen, Kratzer, blaue Flecken und ähnliches, um der Haut ein frischeres Aussehen zu verleihen. Ebenso fällt das Entfernen von herausstehenden Haaren zum Bestandteil der Retusche.
Zusätzliche detaillierte Retusche (Hautglättung, Figur-Korrektur, Aufhellen der Zähne usw.) ist gegen eine zusätzliche Gebühr von 7,00 EUR pro Bild möglich. Die Bearbeitungszeit kann sich in diesem Fall verlängern.
Die Übergabe des fertigen Fotomaterials erfolgt innerhalb von 10 bis 20 Werktagen ab Fotoshooting-Termin.
Die Aufnahmen werden im JPEG-Format und in voller Auflösung zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber kein fehlerhaftes und/ oder unbearbeitetes Bildmaterial. Es besteht zudem kein Anspruch auf Bildmaterial im RAW-Format (unbearbeitete originale Bilder).
Fertige Bilder stehen innerhalb von 14 Kalendertagen ab der Übergabe zum Download zur Verfügung. Bei künstlerischen Fotoshootings verkürzt sich die Frist auf 7 Kalendertage. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials. Nachdem die Bilder durch den Auftraggeber geprüft und nicht beanstandet wurden — spätestens jedoch 14 Kalendertage nach der Übergabe / bei künstlerischen Fotoshootings 7 Kalendertage nach der Übergabe — werden diese aus dem Archiv des Auftragnehmers endgültig gelöscht. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, die Bilder eigenständig zu sichern. Nach Ablauf der Downloadfrist — 14 Kalendertage — oder bei künstlerischen Fotoshootings — 7 Kalendertage — übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung für die weitere Verfügbarkeit der Bilder.
Reklamationen, die die Bilder oder sonstige Leistungen betreffen, sind dem Auftragnehmer innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Leistungserbringung (Bereitstellung des digitalen Bildmaterials) schriftlich mitzuteilen. Danach gelten die Bilder oder sonstige Leistungen als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Geringfügige Verzerrungen, die beim Drucken von Fotos und bei der Wiedergabe auf unkalibrierten Bildschirmen auftreten (Änderungen von Farbe, Kontrast, Sättigung, Helligkeit, Bildschärfe), stellen keinen Mangel dar. Alle Reklamationen bedürfen der Schriftform.
Die Frist für die Durchführung der Nachbesserung im Fall von Reklamationen und erneute Übergabe des Fotomaterials hängt vom Umfang der Arbeit und der Saison ab. Diese Fristen werden individuell vereinbart.
3. VergütungBei Individualaufträgen gilt die vereinbarte Vergütung. Wird bei einem Individualauftrag die ursprünglich geplante Zeit überschritten, erhöht sich die Vergütung des Auftragnehmers angemessen.
Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro. Der Auftragnehmer weist gemäß § 19 Abs. 1 UStG darauf hin, dass er als Kleinunternehmer tätig ist und daher keine Umsatzsteuer erhoben oder ausgewiesen wird. Die vereinbarte Vergütung versteht sich als Endbetrag.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu begleichen.
Zusätzliche Kosten für die Genehmigung zur Aufnahme an öffentlichen Orten sowie für Eintrittskarten (Parks, Museen usw.) trägt der Auftraggeber für sich und den Auftragnehmer.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag für ein Hochzeit-Fotoshooting weniger als 60 Tage vor dem vereinbarten Termin, wird die geleistete Anzahlung als Stornogebühr einbehalten und nicht zurückerstattet. Bei anderen Fotoshootings gilt eine kürzere Frist von weniger als 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin.
Die Verschiebung des Fotoshooting-Termins durch den Auftraggeber gilt als Stornierung der Fotodienstleistungen. In diesem Fall wird die bereits geleistete Anzahlung durch den Auftragnehmer einbehalten und nicht zurückerstattet.
4. Rechte und PflichtenDer Auftraggeber muss dem Auftragnehmer den entsprechenden Zugang und die Möglichkeit zur Erfüllung seiner Pflichten gewährleisten, ohne Eingriffe oder Behinderung seitens der Gäste, die an der Feier teilnehmen, sowie seitens anderer Personen, die in irgendeiner Weise an der Betreuung der Veranstaltung des Auftraggebers beteiligt sind.
Der Auftragnehmer wird sich nach Kräften bemühen, alle wichtigen Momente bzw. Grundelemente des Fotoshootings festzuhalten. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass bestimmte Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer sich in einem Zustand befindet, der es ihm unmöglich macht, seine Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen (z.B. schwere Krankheit, Todesfall in der Familie etc.), hat der Auftragnehmer das Recht, sich durch einen anderen Fotografen vertreten zu lassen, jedoch nur mit der Zustimmung des Auftraggebers. Dieser Umstand kann jedoch zu einer Preisanpassung gemäß dem Preis des ersetzenden Fotografen in einem höheren oder niedrigen Betrag führen. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, digitales Foto- und Videomaterial über externe Online-Galerien zu übermitteln. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht, im Voraus schriftlich die Übergabe des digitalen Foto- und Videomaterials über einen USB-Stick zu verlangen. In diesem Fall übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Funktionalität des USB-Sticks und die Sicherung der darauf befindlichen Daten. Der USB-Stick dient ausschließlich zur Übergabe des Datenmaterials an den Auftraggeber, damit dieser die Daten eigenständig an einem sicheren Ort speichert.
Der Auftragnehmer ist befugt, für die Erstellung des gewünschten Foto-Materials, wie beispielsweise Fotos, Fotobücher oder Alben, externe Labore oder Druckereien zu beauftragen.
5. BildrechteAlle am Fotoshooting-Termin entstandenen Fotos/Videos sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG). Eine Übertragung des Urheberrechts erfolgt nicht.
Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Fotos/Videos des Auftraggebers für kommerzielle oder werbliche Zwecke (einschließlich der Veröffentlichung im Internet, in gedruckten oder elektronischen Medien) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zu verwenden oder zu veröffentlichen.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Fotos/Videos für persönliche Zwecke zu nutzen (einschließlich Druck, Speicherung und Veröffentlichung in persönlichen sozialen Netzwerken). Insofern unterscheidet der Auftragnehmer zwischen Privatkunden und Unternehmern. Der Kunde ist Privatkunde, sofern die Verwendung der Fotos/Videos nicht für die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit erfolgt. Der Kunde ist Unternehmer, sofern er bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Dies ist unabhängig von der Rechtsform. Die gewerbliche Nutzungserlaubnis kann für jedes Foto/Video separat erworben werden. Jegliche Nutzung der Fotos/Videos außerhalb des persönlichen Bereichs (z. B. für kommerzielle Zwecke (Werbung)) durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftragnehmer.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Auftragnehmer verlangen, als Urheber der Fotos/Videos genannt zu werden, es sei denn, der Auftragnehmer hat schriftlich auf dieses Recht verzichtet.
Dem Auftraggeber und Dritten ist es untersagt die von dem Auftragnehmer ausgelieferten Fotos/Videos nachträglich zu verändern, es sei denn, dies ist von dem Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Veränderungen der Bildgröße sind davon ausgenommen.
6. Haftung des AuftraggebersDer Auftraggeber versichert, dass für die Anfertigung und Nutzung der Fotos/Videos, insbesondere bei der Abbildung Dritter (z. B. Gäste des Auftraggebers), die erforderlichen Einwilligungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und §§ 22, 23 KUG) vorliegen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund fehlender oder unwirksamer Einwilligungen geltend gemacht werden, vollumfänglich frei. Dies umfasst insbesondere Schadensersatzansprüche, Abmahnkosten und Kosten der Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auf Verlangen die entsprechenden Einwilligungen nachzuweisen.
7. HaftungsausschlussDer Auftragnehmer haftet nicht für das Erscheinungsbild des Auftraggebers und anderer Personen, die an dem Fotoshooting teilnehmen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Lichtbeständigkeit und die Langlebigkeit der Bilder in Fotoalben und sonstigen Druckerzeugnissen.
Der Auftragnehmer haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sofern die Pflichtverletzung nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten steht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Datenträgern oder digitalen Daten haftet der Auftragnehmer — sofern nichts anderes vereinbart wurde — nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung beschränkt sich auf die Bereitstellung von neuem Speichermaterial. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche für immaterielle Schäden oder entgangenen Gewinn, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine unvorhersehbare oder unverschuldete Beeinträchtigung der Foto- oder Videoqualität durch äußere Umstände (z. B. Wetterbedingungen, Beleuchtung, technische Defekte oder Fehlverhalten Dritter). Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass während des vereinbarten Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen (z.B. Regen, Sturm etc.). In diesem Fall wird die vereinbarte Vergütung nicht erstattet. Der Auftraggeber erhält einen Gutschein in Höhe der vereinbarten Vergütung, der bei künftigen Aufträgen eingelöst werden kann.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Daten und Lichtbilder nach Übergabe unverzüglich zu sichern. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von digitalen Dateien nach Übergabe an den Auftraggeber.
8. Datenschutz informationen zum Datenschutz sind unter folgendem Link abrufbar: https://reblingphoto.wfolio.pro/